Vollstationäre Pflege

 
Wir sind durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI eine für vollstationäre Pflege zugelassene Pflegeeinrichtung. Unser einheitlicher Eigenanteil des Heimentgeltes beträgt unabhängig vom Pflegegrad 2.769,00 € im Monat.
 
Sie haben die Möglichkeit ein Verwahrgeldkonto bei uns zu eröffnen. Damit können Abrechnungen von externen Anbietern, wie z.B. Fußpflege oder Friseur, unkompliziert geleistet werden. Ein lückenloser Nachweis zum Jahresende ist dabei selbstverständlich.
 
Bei Fragen zu Leistungen und Preisen sprechen Sie uns einfach an.

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Entgeltanpassung nach § 9 Absatz 2 WBGV

Anpassung der Entgelte

Wir möchten Sie hier über die neuen Entgelte ab 01.01.2026 informieren.

Leistungbisherige BeträgeBeträge ab dem 01.01.2026AnpassungsbeträgeRelative Veränderung
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 272,13 €78,26 €6,13 €8,50%
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 389,03 €95,10 €6,07 €6,82%
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 4106,65 €112,78 €6,13 €5,75%
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 5114,57 €120,70 €6,13 €5,35%
Ausbildungsumlage gem. PFLBG* (für alle Pflegegrade)2,62 €3,43 €0,81 €30,92%
Unterkunft (für alle Pflegegrade)11,36 €11,87 €0,51 €4,49%
Verpflegung (für alle Pflegegrade)7,58 €7,91 €0,33 €4,35%
Gesonderte berechenbare Investitionsaufwendungen (für alle Pflegegrade)16,00 €16,00 €0,00 €0,00%