Vollstationäre Pflege

Wir sind durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI eine für vollstationäre Pflege zugelassene Pflegeeinrichtung. Unser einheitlicher Eigenanteil des Heimentgeltes beträgt unabhängig vom Pflegegrad 2135,60 € im Monat.
 
Sie haben die Möglichkeit ein Verwahrgeldkonto bei uns zu eröffnen. Damit können Abrechnungen von externen Anbietern, wie z.B. Fußpflege oder Friseur, unkompliziert geleistet werden. Ein lückenloser Nachweis zum Jahresende ist dabei selbstverständlich.
Bei Fragen zu Leistungen und Preisen sprechen Sie uns einfach an.

E-Mail senden

Entgeltanpassung nach § 9 Absatz 2 WBGV

Anpassung der Entgelte

Wir möchten Sie hier über die neuen Entgelte ab 01.01.2024 informieren.

Leistungbisherige BeträgeBeträge ab dem 01.01.2024AnpassungsbeträgeRelative Veränderung
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 256,89 €61,99 €5,10 €8,97%
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 373,06 €78,17 €5,11 €7,00%
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 489,93 €95,03 €5,10 €5,68%
Pflegebedingter Aufwand Pflegegrad 597,49 €102,59 €5,10 €5,24%
Ausbildungsumlage gem. PFLBG* (für alle Pflegegrade)2,98 €3,13 €0,15 €5,04%
Unterkunft (für alle Pflegegrade)11,38 €11,92 €0,54 €4,75%
Verpflegung (für alle Pflegegrade)7,59 €7,95 €0,36 €4,75%
Gesonderte berechenbare Investitionsaufwendungen (für alle Pflegegrade)13,66 €13,66 €0,00 €0,00%